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Erteilung Feinstaubplaketten bei Prüfingenieuren der KÜS **

Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung im Mai dieses Jahres eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Ab dem 1. März 2007 sollen nur noch Personen- oder Lastkraftwagen und Busse mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe in so genannten Umweltzonen fahren dürfen. Welches Fahrzeug mit welcher Plakette fahren darf erfährt man aus seinen Fahrzeugdokumenten. Die KÜS – Prüfingenieure dürfen Feinstaubplaketten ausgeben.

IHRE PLAKETTE ERHALTEN SIE BEI UNS.

Schadstoffgruppen

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Die Kennzeichnungsverordnung im Einzelnen:

Die Kennzeichnungsverordnung ist im Zusammenhang mit der angestrebten Ausweisung so genannter Umweltzonen zu sehen. Diese mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichneten Zonen unterliegen einem feinstaubbedingten Fahrverbot. Fahren oder begrenzt fahren dürfen bei einem solchen Fahrverbot künftig nur Fahrzeuge, die eine bestimmte Feinstaubplakette auf der Windschutzscheibe haben. Es wird die Feinstaubplakette in drei verschiedenen Farben geben. Für Dieselfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4, die die Abgasnorm Euro 4 oder besser erfüllen, ist die Plakette grün. Die gelbe Plakette gehört zu den Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 3, die die Abgasnorm Euro 3 erfüllen; die rote Plakette kennzeichnet die Schadstoffgruppe 2 mit der Abgasnorm 2. Bei Benzinmotoren ist die grüne Plakette bereits ab der Schadstoffgruppe Euro 1 oder besser möglich (siehe Tabelle). Je nach Feinstaubbelastung dürfen dann Fahrzeuge mit der jeweiligen Schad­stoffgruppe / Plakettenfarbe in die Umweltzonen. Etwa die Hälfte aller Pkw auf unseren Straßen ist in eine dieser drei Gruppen einzuordnen. Nicht gekennzeichnet werden Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, dazu gehören alte Dieselfahrzeuge und Fahrzeuge mit Benzinmotoren ohne Katalysator sowie Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator der 1. Generation. Sie dürfen die gekennzeichneten Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr befahren.

Die Fahrzeugpapiere:

Emissionsschlüssel

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Wer wissen will, ob sein Fahrzeug mit welcher Plakette wann fahren darf, erfährt dies über die Emissionsschlüsselnummern in seinen Fahrzeugpapieren. Die Schlüsselnummern sind zu finden in den bis zum 1. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1 – Fahrzeug- und Aufbauart – an der 5. und 6. Stelle. Ab dem 1. Oktober 2005 gab es neue Fahrzeugpapiere, hier findet man die Emissionsschlüssel-Nummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.


**) und *) Hinweise hier klicken