
Gasprüfung gemäß DVGW 607 für Wohnwagen und Wohnmobile *
Bei der Prüfung, die bei der ersten Inbetriebnahme, bei Änderungen sowie danach alle zwei Jahre durchzuführen ist, hat der Sachkundige den ordnungsgmäßen Zustand der Installation unter der Beachtung der Regeln des Arbeitsblattes zu prüfen. Außerdem muß er alle Geräte auf deren richtige Funktion überprüfen (Brennprobe). Neben der Funktions- und Sichtprüfung soll er nach der Druckabfallmethode mit Luft, eine Dichtheitsprüfung durchführen. Dazu soll er bei geschlossenen Geräten auf die Anlage einem Druck von 150 mbar geben, 5 Minuten zum Temperaturausgleich warten, den Prüfdruck kontrollieren und dann 5 Minuten den Druck prüfen. Die Anlage gilt als dicht, wenn in den zweiten 5 Minuten kein Druckabfall gegeben ist.
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