
Hauptuntersuchungen (HU) gemäß § 29 StVZO **
Für PKW, LKW bis 6 t, Anhänger, Zweiräder, Arbeitsmaschinen und Wohnmobile. Bei dieser sich in der Regel alle 2 Jahre wiederkehrenden Untersuchung werden Fahrzeuge auf die Sicherheit (z.B. Bremsanlage, Lenkung, Lichtanlage, Bereifung usw.) überprüft, damit Sie mit Ihrem Fahrzeug gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen können.
| Fotogalerie zu HU hier klicken |
**) und *) Hinweise hier klicken