Schadengutachten (Haftpflicht- und Kaskogutachten) *
Schadengutachten werden im Rahmen von unverschuldeten Haftpflichtschäden oder bei Kaskoschäden zur Feststellung der Schadenhöhe, des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges, zur Bestimmung der Ausfalldauer des Fahrzeuges, zur Ermittlung der Wertminderung benötigt. Bei Haftpflichtschäden übernimmt der Schädiger bzw. die Versicherung des Schädigers die Kosten für das Gutachten und die Kosten für den Rechtsanwalt des Vertrauens. Wenn das Fahrzeug repariert wurde, kann die ordnungsgemäße Reparatur unsererseits schriftlich und anhand von Lichtbildern bestätigt werden. Hierfür fallen keine weiteren Kosten an, wenn wir das Schadengutachten bereits erstellt haben.
| Fotogalerie zu Schadengutachten |
**) und *) Hinweise hier klicken